Patienten, die gesetzlich versichert sind und sich in meiner privatärztlichen Sprechstunde beraten lassen, bekommen eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen wird, auch nicht anteilig.
Welche Kosten auf Sie konkret zukommen können wir in aller Regel bei dem Erstgespräch klären, sprechen Sie mich gerne darauf an.
Behandlungen der regulären hausärztlichen Versorgung können über die privaten Krankenversicherungen abgerechnet werden. Der Schwerpunkt meiner Arbeit basiert jedoch auf komplexen Krankheitsgeschehen, in diesen Fällen bin ich aufgrund eines deutlich erhöhten Zeitaufwands gezwungen mit erhöhten Sätzen bzw. Analogziffern meine Rechnung zu erstellen. Diese werden ggf. von den privaten Krankenversicherungen nur anteilig oder nicht erstattet.